ÜBER UNSERE KANZLEI
Unsere Gerichtsvollzieher-Kanzlei strebt die Optimierung der eingeleiteten Maßnahmen und die Verkürzung der Zeit für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an. Wir bemühen uns stetig, die verfügbaren Vereinfachungen zu implementieren und nutzen Computersysteme, die die Arbeit des Gerichtsvollziehers unterstützen, u.a.:
![]() |
CEPiK - Zentralregister für Fahrzeuge und Fahrer Das Zentralregister für Fahrzeuge und Fahrer ist ein Informationssystem, das Daten und Informationen zu Fahrzeugen und ihren Eigentümern sammelt. Der Gerichtsvollzieher nutzt das Computerprogramm des polnischen Innenministeriums, das dazu bestimmt ist, über das Internet die Daten und Informationen aus dem Informationssystem "Zentralregister für Fahrzeuge und Fahrer" (CEPiK) zugänglich zu machen. Damit sind die registrierten Daten dem Gerichtsvollzieher deutlich schneller als bisher zugänglich. Der schnelle Zugriff auf die registrierten Daten per Internet ermöglicht das effektive Auffinden von Kraftfahrzeugen, die auf den Schuldner registriert sind, was die Effizienz der durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wesentlich verbessert, und in der Konsequenz auch die Eintreibbarkeit von Fälligkeiten. Diese Anfrage ist kostenlos und wurde bereits implementiert. |
![]() |
EPU - elektronisches Mahnverfahren Das Elektronische Mahnverfahren ist für Geldansprüche vorgesehen und wurde als separates Verfahren eingeführt, bei dem der Sachverhalt nicht kompliziert ist und kein Beweisverfahren erfordert. Der Zahlungsbescheid und die Vollstreckbarkeitsklausel, die im elektronischen Mahnverfahren erlassen werden, haben ausschließlich elektronische Form und sind in einem Computersystem verfügbar. Nach Erlangung des Zahlungsbescheids und der Vergabe der Vollstreckbarkeitsklausel im elektronischen Mahnverfahren kann der Gläubiger über das Computersystem bei einem ausgewählten Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens stellen. Die Details zur Einreichung elektronischer Anträge auf Zwangsvollstreckung finden Sie auf der Internetseite unter "Informationen über das Portal/ Einreichung eines Antrags an den Gerichtsvollzieher". |
![]() |
|
![]() |
PUE ZUS - Plattform für elektronische Leistungen der Sozialversicherungsanstalt ZUS Vom ZUS zur Verfügung gestellte Applikation für Gerichtsvollzieher zur Einreichung von Anträgen auf Angabe des Beitragszahlers für Sozialversicherungsbeiträge des Schuldners, seiner Bankkonten sowie der Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentenleistungen, die der Schuldner bezieht. Dank der Plattform für elektronische Leistungen des ZUS kann die Zeit für die Zustellung von Anfragen erheblich verkürzt werden - die Informationen vom ZUS werden binnen 24 h eingeholt. |
![]() |
Geoportal Internetportal, das die genaue Lage eines Grundstücks, eines Gebäudes und die Registerdaten einer Immobilie, darunter die Nummer des Grundbuchs feststellen lässt, auf deren Grundlage festgestellt werden kann, ob sie Eigentum des Schuldners ist. |